
Aus Sicht der Austria trifft Union Innsbruck das Alleinverschulden an der Austragung der Partie. Folgerichtig hätte diese mit 3:0 für die Violetten gewertet werden. Der Spruch der Tiroler Erstinstanz war der blanke Hohn und auch jener der Westliga-Kommission wurde gestern vom Klubvorstand zurück gewiesen. Insbesondere, weil die Rechtspflegeordnung zwar die Austria unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nicht aber von Anhängern nur einer der Parteien kennt. Damit würde die Austria erst recht als einziger Verein bestraft.
Nun wird der Rechtsmittelsenat des ÖFB mit dem heiklen Fall befasst. Der Protest geht raus, wenn der Kommissions-Bescheid in schriftlicher Form vorliegt.
Quelle: Kronen Zeitung